- Gute Löhne und gute Jobs
- Bessere Tarifbindung: Dafür brauchen wir z. B. ein Bundestariftreuegesetz, damit öffentliche Aufträge nur an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Tarifverträge müssen außerdem endlich wieder einfach als allgemeinverbindlich erklärt werden können, damit auch Unternehmen, die sich gegen Tarifverträge wehren, nach Tarif bezahlen müssen.
- Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen: Die Mindestlohnkommission darf sich nicht mehr nur an der allgemeinen Entwicklung des Durchschnittslohns orientieren, sondern muss die Lebenshaltungskosten, die Gesamtlage auf dem Arbeitsmarkt und die Ungleichheit der Löhne mit in den Blick nehmen. Insbesondere brauchen wir auch eine Pflegemindestlohnkommission für allgemeinverbindliche Branchentarifverträge in der Pflege.
- Sachgrundlose Befristung abschaffen: Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, ist die Abschaffung sachgrundloser Befristung an der Union bisher gescheitert. In der nächsten Regierung müssen wir das endlich umsetzen, um gerade auch jungen Arbeitnehmer*innen Perspektiven und Sicherheit zu gewährleisten.
- Leiharbeit gleich bezahlen: Leiharbeiter*innen müssen ab dem ersten Tag genauso bezahlt werden wie die Angestellten des Betriebs, an den sie „ausgeliehen“ sind.
- Im öffentlichen Sektor: Auch der öffentliche Sektor muss endlich höhere Löhne setzen und bessere Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Gerade bei Erzieher*innen, aber z. B. auch in den IT-Berufen, ist das dringend notwendig, um überhaupt ausreichend Personal gewinnen zu können.
- Einkommensverteilung
- Gerechte Einkommensteuer: Wir brauchen eine Reform der Einkommensteuer, die die unteren 95 % der Verdiener*innen entlastet und nur die obersten 5 % zur Gegenfinanzierung stärker belastet. Dazu gehört auch die Abschaffung der Kapitalertragsteuer, damit Kapitalerträge wie jedes andere Einkommen auch mit dem Einkommensteuersatz versteuert wird.
- Riesengehälter eindämmen: Auch wenn eine starre Obergrenze etwa für Managergehälter rechtlich schwierig ist, kann zumindest die steuerliche Abzugsfähigkeit begrenzt werden auf Löhne, die z. B. maximal das 15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten im entsprechenden Betrieb betragen.
- Anständige Grundsicherung: Auch eine Grundsicherung, deren Höhe nicht künstlich kleingerechnet wird und die automatisch niedrige Löhne aufstockt, trägt zu einer gerechteren Einkommensverteilung bei und hilft vor allem den Ärmsten in der Gesellschaft.
- Vermögensverteilung
- Besteuerung für Superreiche: Die Verteilung von Vermögen ist in Deutschland unverschämt ungleich – das reichste Prozent besitzt rund ein Drittel des gesamten Vermögens. Deshalb trägt auch ein moderater Steuersatz von 1-2 Prozent auf sehr große Vermögen im Millionen- oder Milliardenbereich schon dazu bei, dass substantielle Einnahmen entstehen.
- Erbschaftssteuer für Superreiche: Erbschaften sind leistungslose Einkommen und der Haupttreiber der Vermögensungleichheit in Deutschland. Sehr große Erbschaften in Millionenhöhe sollten deshalb stärker besteuert werden. Insbesondere muss dies auch für vererbte Betriebe gelten, für die ungerechtfertigte Ausnahmen gelten. Es gibt einfache Möglichkeiten, zu verhindern, dass die Erbschaftssteuer in die Substanz der Betriebe eingreift: Neben Stundungsmöglichkeiten könnten auch einem Erbschafts-Staatsfonds z. B. stille Beteiligungen übertragen werden, wenn die Erbschaftssteuer nicht aus liquiden Mitteln bezahlt werden kann.
- Gerechte Bodenpolitik: Gerade die enormen Wertsteigerungen von Immobilien und Grundstücken tragen zur Vermögensungleichheit bei. Insbesondere auch um bezahlbare Wohnungen schaffen zu können, brauchen Kommunen deswegen mehr Möglichkeiten, Grundstücke etwa über Vorkaufsrechte erwerben zu können – und dies zu fairen Preisen. Dafür brauchen die Kommunen aber auch die finanziellen Spielräume, um eine vorausschauende Bodenpolitik betreiben zu können.