Bund hilft Hochwasser-Betroffenen bei neuer Heizung

26|06|2024

Der Bund unterstützt die Betroffenen, die wegen des Hochwassers eine neue Heizung brauchen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert dazu die bestehenden Förderprogramme, so dass hier schnell geholfen werden kann.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neue Heizungen, die erneuerbare Energien verwenden. Jetzt geht es darum, dieses Programm so anzupassen, dass es von den Betroffenen unkompliziert genutzt werden kann. Das erreichen wir mit zahlreichen Verfahrensvereinfachungen.

Konkret wird folgendes geändert:

  • Den Klimageschwindigkeitsbonus, der eigentlich nur für den Austausch noch funktionierender Heizungen gilt, wird es auch für vom Hochwasser zerstörte Heizungen geben. Hier reicht eine Eigenerklärung des Gebäudebesitzers, dass diese vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

  • Die Höchstförderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten wird auf maximal 100 Prozent erhöht.

  • Auch wenn ein Gebäude erst kürzlich mit Hilfe der BEG saniert wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Förderung nach diesen Bedingungen kann in Kürze bei der BAFA und der KfW beantragt werden.

Das Hochwasser hat viele Menschen schwer getroffen. Mit der Heizungsförderung können wir einen Beitrag leisten, den Schaden zu ersetzen. Damit das schnell geht, werden die Termine für die Vor-Ort-Beratung in den Hochwassergebieten priorisiert vergeben, die sonst üblichen Eigenanteile entfallen. Und wer den Heizungstausch noch bis zum 31. August 2024 beantragt, kann den Antrag bis zum 30. November ausnahmsweise auch erst nach der Beauftragung stellen.

Schlagwörter:
Energiewende

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