Neues Verkehrsgesetz
21|06|2024
Es ist nur ein Satz. Doch der wird vieles ändern. Das Auto verliert die Vorfahrt in den Städten und Gemeinden!
Bisher hatte das Straßenverkehrsgesetz ein Ziel: Der Autoverkehr sollte leicht fließen. Umweltschutz, Verkehrssicherheit oder einfach der Wunsch, den eigenen Ort zu gestalten, mussten dahinter zurückstehen. Das ist nun anders.
Letzte Woche haben wir endlich das neue Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Dort heißt es jetzt:
„Die […] Rechtsverordnungen und auf ihnen beruhenden Anordnungen müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen und dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.“
Das gibt den Kommunen Spielraum. Wenn die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz auch berücksichtigt werden müssen, dann können Tempo-30-Zonen leichter umgesetzt werden. Auch Zebrastreifen oder Radwege können leichter gebaut werden.
Wir wollen, dass vor Ort entschieden wird, wo Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Schulkinder geschützt werden. Das macht das neue Straßenverkehrsgesetz möglich.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 30. Oktober 2023 beschlossen. Fast alle unionsregierten Länder haben aber dann im Bundesrat gegen das Gesetz gestimmt. Über sechs Monate haben wir dann daran gearbeitet, die doch noch zur Zustimmung zu gewinnen. Das ist nun gelungen, das ist ein Erfolg, für den ich den Verkehrspolitiker:innen der SPD-Bundestagsfraktion danke.
Das neue Straßenverkehrsgesetz macht vieles möglich. Konkrete Details werden in der Straßenverkehrsverordnung geregelt. Über die wird am 5. Juli im Bundesrat abgestimmt. Dann können die Kommunen anfangen zu planen.