Wir sorgen für mehr Entlastung
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
28|05|2023
Diese Woche haben wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Auch wenn dies nur ein erster Schritt sein kann, so haben wir doch eine spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durchgesetzt:
✔️ Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
✔️ Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
✔️ Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
✔️ Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
✔️ Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen.
✔️ Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
✔️ Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige
Zur Finanzierung werden die Beiträge moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Umgesetzt wird auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Kinder werden beim Beitrag in Zukunft stärker berücksichtigt. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4%. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4%. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.