Sanieren statt schließen: Bund fördert Sport- und Begegnungsstätten in den Kommunen mit 476 Millionen Euro.

18|08|2022

Sport- und Begegnungsstätten spielen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in Kommunen und in den Nachbarschaften eine wichtige Rolle. Aus meinen Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kenne ich den massiven Sanierungsstau bei kommunalen Einrichtungen wie Sportstätten und Schwimmbädern. Kommunen können die notwendigen Sanierungsmaßnahmen oft nicht aus eigener Kraft durchführen.

Ich freue mich, dass für unsere Kommunen das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt wurde. Kommunen können aus diesem Programm Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung finanzieren. Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.

Dieses Programm leistet nicht nur einen Beitrag für Sport, gesellschaftliches Engagement und das soziale Miteinander, sondern auch für den Klimaschutz. Alle durch den Klima- und Transformationsfonds finanzierten Projekte müssen einen Beitrag zum Energiesparen und zum Klimaschutz leisten.

Städte und Gemeinden und – in Ausnahmefällen – auch Landkreise können bis zum 30. September 2022 ihre Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird über die Projektauswahl entscheiden. Umzusetzen sind die Förderprojekte bis 2027. Die Zuwendungshöhe beträgt 45 Prozent, in Nothaushaltskommunen 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen.

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Sport

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