Selbstbestimmtes Sterben
06|07|2023
Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Und darauf, dabei Unterstützung zu erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 in seinem Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe festgestellt.
Heute haben wir im Bundestag über zwei Anträge zum selbstbestimmten Sterben abgestimmt. Unsere Aufgabe wäre es gewesen, einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Zwar gilt das Urteil unmittelbar, die Straffreiheit für die Unterstützung beim selbstbestimmten Sterben bleibt aber rechtlich unsicher.
Und gleichzeitig hätten wir Regelungen treffen können, die verhindern, dass sich Menschen nicht aus eigener, autonomer Entscheidung töten – auch das hat uns das Verfassungsgericht als Vorgabe auferlegt.
Im Bundestag gab es heute keine Mehrheit für einen der beiden Anträge. Das spiegelt sicher die Bedeutung und die Schwere der Entscheidung wider. Es führt aber dazu, dass die rechtlichen Unsicherheiten bestehen bleiben.
Ich habe für die Lösung gestimmt, die die Sterbehilfe aus dem Strafrecht löst. Auch wenn wir uns individuell gegen eine Entscheidung zum selbstbestimmten Sterben wehren, dürfen wir im Gesetzgebungsverfahren nicht von unseren persönlichen Gefühlen und Werten ausgehen. Wir müssen den individuellen Wunsch respektieren.
Uns allen im Bundestag geht es darum, Suizide zu verhindern. Fast einstimmig hat der Bundestag heute immerhin einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention angenommen. 9215 Menschen haben sich 2021 in Deutschland das Leben genommen. In vielen Fällen war es keine freiverantwortliche Entscheidung. Oft hätte der Suizid verhindert werden können - mit Präventionsprojekten oder mit einer besseren psychotherapeutischen Versorgung. Die müssen wir schaffen.
Der von mir unterstütze Antrag hätte auch den flächendeckenden Aufbau von Beratungsstellen vorgesehen. Das ist auch im Rahmen der Suizidprävention möglich. Für einen rechtssicheren Rahmen des selbstbestimmten Sterbens braucht es aber gesetzliche Regelungen. Wir müssen jetzt darüber diskutieren, wie wir zu einer Lösung kommen, die auch eine Mehrheit des Bundestags unterstützt.