Die Wärmewende muss bezahlbar sein.
Für alle.
In gut 20 Jahren wollen wir in Deutschland klimaneutral sein. Das ist das Versprechen, das wir unseren Kindern und Enkeln geben.
Eine neue Heizung hält so um die 30 Jahre. Das heißt: Jede neue Heizung, die nicht klimaneutral ist, wird eigentlich vor Ablauf ihrer Laufzeit schon wieder ausgetauscht werden müssen. Deswegen müssen wir jetzt mit der Wärmewende anfangen!
Letzte Woche hat die Ampelkoalition den Weg für das Gebäudeenergiegesetz freigemacht. Mittlerweile haben wir die letzten offenen Punkte geklärt. Ich bin froh, dass es mit der Wärmewende endlich voran geht und wir auf dem Weg zur Klimaneutralität bleiben.
Für mich ist wichtig: Wir werden klimafreundliche Heizungen massiv fördern. Klimaschutz gelingt nur, wenn alle mitmachen können. Die Wärmewende nur, wenn sie für alle bezahlbar ist.
Vieles, was in den letzten Wochen behauptet wurde, hat nicht gestimmt. Es galt und es gilt: Funktionierende Heizungen können weiterlaufen. Heizungen, die repariert werden können, können repariert werden. Wer eine neue Heizung braucht, wird unterstützt.
2045 wollen wir klimaneutral sein. Spätestens dann werden wir keine Heizungen mehr haben können, die fossile Brennstoffe nutzen. Da eine Heizung im Schnitt 30 Jahre hält, ist es höchste Zeit für die Wärmewende.
Wir wollen, dass alle Bürger:innen in der Lage sind, klimafreundlich zu heizen. Wir wollen jetzt den Umstieg organisieren – mit einem klaren Fahrplan und massiver Förderung.
Die Union will, so hat sie es im Bundestag wiederholt dargestellt, dass die Wärmewende am Markt über den Emissionshandel organisiert wird. Das würde aber dazu führen, dass das Heizen mit fossiler Energie wegen des steigenden CO2-Preises absehbar sehr teuer werden muss. Es muss teuer werden, sonst würde ja der Markt nicht funktionieren. Die Alternative wäre dann, sofort austauschen oder Heizung ausmachen.
Das wollen wir nicht. Deswegen schaffen wir Planbarkeit, vermeiden exzessive CO2-Preise in den 2030er Jahren und versetzen alle in die Lage, sich eine neue Heizung leisten können.
Von Anfang an war vorgesehen, dass ab 2024 nur neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe betrifft also zunächst vor allem Neubauten. Sie greift zudem dann, wenn eine defekte Heizung nicht repariert werden kann und die Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat - wobei auch dann Übergangsfristen gelten. Und auch wer die alte Heizung freiwillig erneuert, muss eine klimafreundliche Heizung einbauen, sobald ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Das Gesetz sah und sieht keine neue Austauschpflicht vor. Schon bisher gilt, dass sog. Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre alt sind, außer Betrieb genommen werden müssen, es sei denn, die Eigentümer:innen wohnten schon vor dem Februar 2002 in dem Haus. Bei dieser Rechtslage bleibt es – es ist deswegen im nächsten Jahr nach aktuellen Berechnungen auch nur eine niedrige fünfstellige Zahl an Heizungen davon betroffen. Darüberhinausgehende Pflichten zum Auswechseln einer Heizung werden nicht eingeführt, so dass funktionierende Gas- und Ölheizungen weitergenutzt werden können. Auch wenn eine Heizung kaputt geht und repariert werden kann, muss sie nicht unmittelbar ausgetauscht werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 sind dann keine fossilen Heizungen mehr erlaubt.
Mit den Änderungen im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag bekommen Hausbesitzer:innen noch mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben für neue Heizungen im Wesentlichen erst später wirksam werden – nämlich erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Ab 2026 muss diese Wärmeplanung in Kommunen über 100.000 Einwohner und ab 2028 in den restlichen Kommunen vorliegen. Erst dann ist klar, ob die Kommune ein Fernwärmenetz plant oder ausbauen will oder das Gasnetz auf Wasserstoff umstellen will. Und erst dann müssen Hausbesitzer:innen entscheiden, mit welcher Heizungsart sie die Vorgaben von 65 % Klimaneutralität erfüllen können und wollen.
Oft macht es Sinn, nicht nur für ein einzelnes Haus zu überlegen, wie es am besten geheizt werden soll. Fernwärme ist oft effektiver, vielleicht kann sogar die Abwärme eines Betriebes oder eine Tiefen-Geothermieanlage genutzt werden. Für die individuelle Entscheidung für die richtige Heizung kann es auch eine Rolle spielen, ob es einen Anschluss an das Gasnetz gibt und ob die Umstellung auf ein Wasserstoffnetz oder grüne Gase wie Biomethan geplant ist.
Wir wollen die Kommunen verpflichten, diese Fragen in einer Kommunalen Wärmeplanung bis 2028 zu klären – bei größeren Kommunen über 100.000 Einwohnern sogar schon bis 2026. Damit schaffen wir die Grundlage für tragfähige Entscheidungen der Hausbesitzer:innen.
In den Fällen, in den die Gasnetze weiterbetrieben und zukünftig mit klimaneutralen Gasen (Biomethan, Wasserstoff) genutzt werden sollen, übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Kontrollfunktion. Aufgabe der Bundesnetzagentur wird es sein, die Planungen der Kommunen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen zu überprüfen.
Auch hier galt in allen Versionen des geplanten Gesetzes immer, dass funktionierende Heizungen weiterbetrieben werden dürfen und auch im Bestand weiter mit Holz geheizt werden kann. Im parlamentarischen Verfahren haben wir das erweitert: Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos. Sie dürfen auch in Neubauten eingebaut werden.
Nein, ganz im Gegenteil. Es ist davon auszugehen, dass Wasserstoff auf Jahrzehnte gesehen eine sehr teure Form der Energie sein wird. Auch wenn der Wasserstoff aus Regionen importiert wird, wo die Stromerzeugung z. B. wegen besserer Sonnenausbeute noch viel günstiger ist als bei uns, wird der Großteil des Wasserstoffs gebraucht, um die Industrie zu versorgen und um Flugzeuge und Schiffe klimaneutral zu machen.
Die überlegene Technik ist in den allermeisten Fällen tatsächlich die Wärmepumpe: Auch in den meisten Bestandsgebäuden lässt sie sich gut einsetzen – eine Beratung bei einem Energieberater gibt sehr schnell Klarheit, ob es für das eigene Haus eine sinnvolle Option ist. Auch höhere Vorlauftemperaturen sind bei modernen Wärmepumpen möglich, aber meist gar nicht unbedingt notwendig. In den meisten Gebäuden ist auch ohne große Sanierungsmaßnahmen die Umstellung auf eine Wärmepumpe machbar.
Und in den meisten Gebäuden kann sie dann den großen Vorteil ausspielen, den die Wärmepumpe gegenüber allen anderen Heizungsarten hat: Durch die Verwendung der Umgebungswärme (auch im Winter bei -20 Grad Celsius ist die Temperatur 250 Kelvin über dem absoluten Nullpunkt!) bekommt man aus der Wärmepumpe im Schnitt 3-4x so viel Wärmeenergie ins Haus, wie man an Strom reinsteckt. Deswegen ist in den meisten Fällen die Wärmepumpe über 20 Jahre gerechnet weitaus günstiger als Gas- oder mögliche zukünftige Wasserstoff-Heizungen.
Es wird eine Sockelförderung von 30% für alle geben. Dazu kommt eine zusätzliche Förderung von 30% für die, die im eigenen Haus wohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro haben. Und es gibt einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% der Investitionskosten, der ab 2028 um 3% alle 2 Jahre abschmilzt. Maximal ist eine Förderung von 70 % möglich.
Das heißt, wer jetzt seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung austauscht, der bekommt mindestens die Hälfte der Investitionskosten als Förderung. Das deckt in der Regel die Mehrkosten für eine klimafreundliche Heizung. Rund 40 Prozent der Eingentümer:innen werden auch die zusätzliche Förderung bekommen können, so dass sie die maximale Förderung von 70 % erhalten werden.
Die Wärmewende braucht auch klimafreundliches Heizen im Bestand der Mitwohnungen. Dabei muss beides gelten: Mieter dürfen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.
Auch hier setzen wir auf Förderung – und schaffen einen Anreiz für die Vermieter:innen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter aufgrund der neuen Heizung wird bei 50 Cent gekappt. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, greift immer die jetzt bereits geltende Gesamtkappungsgrenze von 3 Euro pro qm. Wir haben zudem vereinbart, dass Härtefalleinwände im Falle des Heizungstausches immer möglich sind. D. h. für Mieter:innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30% ihres Haushaltseinkommen ansteigt, gilt nur eine beschränkte Umlagefähigkeit. Dies sichert die soziale Gerechtigkeit im Rahmen der Wärmewende im Gebäudesektor.
Für uns steht fest, dass die Wärmewende die schon bestehende Krise auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter verschärfen darf. Viele Mieter:innen sind schon jetzt über die Maßen belastet und an einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregelungen durch das Bundesjustizministerium fehlt es weiterhin. Die Mieter:innen dürfen nun nicht auch noch durch die Sanierungskosten finanziell überfordert werden.
Im Parlamentarischen Verfahren haben wir das Gebäudeenergiegesetz und die Kommunale Wärmeplanung besser verzahnt. Heizungen müssen erst dann ausgetauscht werden, wenn klar ist, ob die Kommune ein Fernwärmenetz oder einen Wasserstoffanschluss plant. Und: Das Gebäudeenergiegesetz wird geöffnet für weitere Technologien.
Auch wenn jetzt z. B. Gasheizungen eingebaut werden können, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, so lohnt es sich doch immer genau zu rechnen. Gas wird teuer bleiben, Strom günstiger werden. Holz kann weiter auch im Neubau verwendet werden, aber wie sich der Preis für Holz entwickelt, kann niemand sagen – die hohe Nachfrage lässt aber mit steigenden Preisen rechnen. Unterm Strich wird über die Laufzeit einer typischen neuen Heizung in fast allen Gebäuden eine klimafreundliche Alternative, also die Wärmepumpe oder Anschluss an ein Fernwärmenetz, günstiger sein.
Der wichtigste Punkt für mich ist aber: Wir sorgen für eine Förderung, die allen eine klimafreundliche und auf längere Sicht günstige Heizung ermöglicht – unabhängig davon, was das Gebäudeenergiegesetz tatsächlich als Pflicht vorschreiben wird. Denn eine klimafreundliche Heizung ist zwar langfristig fast immer günstiger, erfordert aber oft auch erst einmal höhere Investitionskosten. Aus sozialdemokratischer Sicht ist es entscheidend, dass sich tatsächlich alle den Umstieg auf die klimafreundlichen Alternativen leisten können und niemand Angst davor haben muss, wenn die alte Heizung den Geist aufgibt.
Wir haben ein gutes Gesamtpaket hinbekommen, das Ängste nimmt, bei finanziellen Herausforderungen gut unterstützt, die Planbarkeit sicherstellt und die Wärmewende voranbringt.