Ärztliche Versorgung in der Region:
Gemeinsamer Bundesausschuss verweist auf Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort
18|04|2023 | Pressemitteilung
In einer Antwort auf ein Schreiben der beiden Bundestagsabgeordneten Andreas Mehltretter (SPD) und Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) zu fehlenden Ärztinnen und Ärzten in der Region hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf die Verantwortung der Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort verwiesen. „Auch wenn es stimmt, dass vor Ort einiges gemacht werden kann, so zeigt gerade die Situation in Schrobenhausen, dass dies nicht ausreicht. Wir brauchen ein Ende dieses Schwarze-Peter-Spiels. Die Menschen wollen einfach wissen, wo sie hinkönnen, wenn sie krank sind“, kritisiert Andreas Mehltretter die Antwort des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Und auch Leon Eckert ist unzufrieden mit der Antwort: „Die Kassenärztliche Vereinigung hat darauf hingewiesen, dass sie oft erst im Nachhinein handeln können, wenn die Versorgung schon gefährdet ist. Wir haben daher angeregt, die Bedarfsplanung so anzupassen, dass frühzeitig auf sich abzeichnende Versorgungsengpässe vor Ort reagiert werden kann. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt sagt, es gäbe keinen Handlungsbedarf, das lässt die Menschen vor Ort im Regen stehen.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. In diesem Gremium legen seine Mitglieder, die Verbände der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, die Details der Gesundheitsversorgung fest. Dazu gehört auch die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung.
Andreas Mehltretter und Leon Eckert haben sich an den Gemeinsamen Bundesausschuss gewandt, um auf Probleme vor Ort hinzuweisen. „In Schrobenhausen haben zwei Hausarztpraxen fast gleichzeitig geschlossen. Eine Praxis konnte nicht nachbesetzt werden, weil das Gebiet theoretisch überversorgt war. Nach der turnusgemäßen Neuberechnung der Versorgungszahlen gilt dies nicht mehr und die Praxis wird wieder ausgeschrieben. Hier würden wir uns eine vorsorgende Planung wünschen. Dass die Versorgung nicht mehr passt, wenn zwei Praxis schließen, das weiß ich vorher, da muss man auch vorher handeln können“, fordert Andreas Mehltretter.
„Natürlich ist die Kassenärztliche Vereinigung gefordert, Spielräume zu nutzen. Die Versorgungsgrade können frühzeitig neu berechnet werden, die Planung kann an regionale Besonderheiten angepasst werden, ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf kann festgelegt werden, Leistungsobergrenzen für Ärzte können befristet aufgehoben werden. Diese Möglichkeiten müssen genutzt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht aus der Pflicht. Genauso kann aber auch das bayerische Gesundheitsministerium etwas tun. Es kann beantragen, bestimmte ländliche oder strukturschwache Teilgebiete eines Planungsbereichs für einzelne Ärztinnen- und Ärztegruppen oder Fachrichtungen von den Zulassungsbeschränkungen auszunehmen“, erklärt Leon Eckert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss verweist in seiner Antwort auch darauf, dass das Verfahren zur Nachbesetzung und die Anzahl der Mindestsprechstunden auf Bundesebene gesetzlich geregelt sind. „Wir haben deswegen auch zu unseren Gesundheitspolitikerinnen und -politikern Kontakt aufgenommen. Wenn wir an dieser Stelle die Versorgung vor Ort verbessern können, dann sollten wir das auch tun“, so Andreas Mehltretter.