EU-Mittel für Hochwasser-Hilfen kommen

18|12|2024 | Pressemitteilung

Das Europäische Parlament hat dem Antrag des Bundes entsprochen und stellt Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds für den Wiederaufbau der von den Hochwassern im Juni betroffenen Gebiete bereit. Insgesamt fließen damit 112,07 Mio. Euro nach Bayern und Baden-Württemberg.

"Die Bundesregierung hat auf Bitte von Bayern und Baden-Württemberg einen Antrag auf Mittel aus dem europäischen Solidaritätsfonds in Brüssel gestellt, mittlerweile haben die EU-Kommission, der Rat und zuletzt das Europäische Parlament zugestimmt", erklärt der Bundestagsabgeordnete Andreas Mehltretter. "Ich hoffe, dass der Freistaat damit weitere dringend benötigte Hilfen endlich auf den Weg bringen wird."

Der Bund kann Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds beantragen. Nachdem diese bewilligt wurden, müssen der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg die Aufteilung der Finanzhilfe noch abschließend klären. Mit dem Eingang der Finanzhilfe ist Anfang 2025 zu rechnen. Der Betrag wird von der Europäischen Kommission auf einem Konto des Bundes bereitgestellt und vom Bundesministerium der Finanzen umgehend entsprechend der Einigung der Länder anteilig an den Freistaat Bayern und Baden-Württemberg weitergeleitet.

Die Auszahlung der Gelder für einzelne Maßnahmen erfolgt auf Ebene der Länder. Mehltretter erklärt dazu: „Ich erwarte, dass der Freistaat dann unverzüglich neue Unterstützungsprogramme auflegt, um den von Hochwasser Betroffenen zu helfen.“

Darüber hinaus fordert Bayern immer wieder direkte Mittel des Bundes, wie es sie nach dem Hochwasser im Ahrtal 2021 gegeben hat. "Nach unserer Verfassung sind grundsätzlich die Länder zuständig für den Hochwasserschutz und den Ausgleich von Hochwasserschäden. Der Bund kann nur unterstützen, wenn ein Bundesland überfordert ist", so Mehltretter. "Das hat Bayern bis heute nicht erklärt."

Einen deutschlandweiten Solidaritätsfonds wie auf EU-Ebene gibt es nicht. Wenn Bundesländer aber in der Vergangenheit von Hochwasserschäden betroffen und alleine in ihrer Finanzkraft überfordert waren, wurde auf Bundesebene auch entsprechend mit gesonderten Instrumenten unterstützt. Für die Schäden im Ahrtal 2021 wurde etwa das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet. Dieses Sondervermögen wird von Bund und Ländern finanziert, und auch Bayern hat daraus einen kleineren Anteil der Mittel erhalten. Die Länder tragen über einen geringeren Anteil aus den Einnahmen aus der Umsatzsteuer zu dem Fonds bei.

Mehltretter: "Ein solches Modell kann natürlich bei großen Katastrophen jederzeit wieder zum Einsatz kommen. Es braucht aber eine verfassungsgemäße Grundlage. Und das ist keine Formalie, sondern Grundlage einer ordentlichen Haushaltsführung. Der Bund kann nicht einfach für Programme Geld ausgeben, für die eigentlich die Länder zuständig sind, solange die Länder die Aufgaben selbst auch stemmen können. Der Bundesrechnungshof bemängelt immer wieder, dass der Bund bereits jetzt jährlich mittlere zweistellige Milliardensummen ausgibt in Bereichen, für die eigentlich die Länder zuständig sind. Ich hoffe, dass der Freistaat hier das Schwarze-Peter-Spiel endlich beendet und mithilfe der EU-Mittel jetzt einfach seiner Pflicht zu einer ordentlichen Unterstützung der Hochwasser-Betroffenen nachkommt."

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