Gebäudeenergiegesetz:
Die Wärmewende wird für alle bezahlbar.
28|06|2023 | Pressemitteilung
Der Freisinger SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mehltretter begrüßt die Einigung zum Gebäudeenergiegesetz, die gestern innerhalb der Ampelkoalition erreicht wurde: „Wir wollen, dass alle Bürger:innen in der Lage sind, klimafreundlich zu heizen. Dazu braucht es einem klaren Fahrplan und eine gute Förderung. Das haben wir gestern erreicht.“
Als Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie betont Andreas Mehltretter, dass das Gesetz notwendig sei: „Wir müssen jetzt mit der Wärmewende anfangen, damit wir in gut 20 Jahren in Deutschland klimaneutral sind. Gleichzeitig funktioniert die Wärmewende nur, wenn sie auch bezahlbar ist.“
„Deswegen haben wir die Förderung stark ausgebaut“, so Andreas Mehltretter. Es wird eine Sockelförderung von 30% für alle geben. Dazu kommt eine zusätzliche Förderung von 30% für die, die im eigenen Haus wohnen und ein zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro haben. Und es gibt einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% der Investitionskosten, der ab 2028 um 3% alle 2 Jahre abschmilzt. „Das heißt, wer jetzt seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung austauscht, der bekommt die Hälfte der Investitionskosten als Förderung. Das deckt in vielen Fällen die Mehrkosten für die Investition in eine klimafreundliche Heizung, die sich sowieso wegen absehbar günstigerer Betriebskosten rentiert. Rund 40 Prozent der Eigentümer:innen werden auch die zusätzliche Förderung bekommen können, so dass sie die maximale Förderung von 70 % erhalten werden.“
Beschlossen wurde auch, dass die Kosten für eine neue Heizung nur begrenzt auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. „Mehr als 50 Cent pro Quadratmeter darf die Miete wegen einer neuen Heizung nicht steigen“, so der für Freising, Pfaffenhofen, Neuburg, Schrobenhausen, Ingolstadt und Eichstätt zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete.
Andreas Mehltretter weist nochmals darauf hin, dass vieles, was am Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes kritisiert wurde, gar nicht stimmte: „Es galt und es gilt: Funktionierende Heizungen können weiterlaufen. Heizungen, die repariert werden können, können repariert werden. Wer eine neue Heizung braucht, wird unterstützt.“ Sinnvolle Vorschläge wurden aber aufgenommen. „Das ist vor allem die enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Erst wenn die vorliegt, ist z. B. klar, wo die Kommune ein Fernwärmenetz plant. Und erst dann können die Hausbesitzer:innen wirklich sinnvoll entschieden, welche Heizung am besten ist.“
Ab 2026 muss diese Wärmeplanung in Kommunen über 100.000 Einwohner und ab 2028 in den restlichen Kommunen vorliegen. Erst dann gilt das Gebäudeenergiegesetz in bereits bestehenden Gebäuden. Neubauten brauchen bereits ab 2024 eine klimafreundliche Heizung. Und für die gibt es jetzt mehr Möglichkeiten: „Holz kann weiterhin eingesetzt werden. Neue Gasheizungen dann, wenn ab 2029 15%, ab 2035 30% und ab 2040 60% Biomethan oder Wasserstoff verwendet werden“, so Andreas Mehltretter. Er rät aber zur Vorsicht: „Wasserstoff wird auf Jahrzehnte gesehen eine sehr teure Art zu heizen sein. Er wird vorrangig gebraucht, um die Industrie zu versorgen und um Flugzeuge und Schiffe klimaneutral zu machen. Am sinnvollsten zum Heizen wird sehr oft die Wärmepumpe sein – ein Energieberater kann über die für den Einzelfall besten Optionen Auskunft geben.“ Deswegen habe man auch eine Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen Gasheizung vorgesehen, in der die absehbare Preisentwicklung eine Rolle spielen muss.
Insgesamt ist sich Andreas Mehltretter sicher: „Wir haben ein gutes Gesamtpaket hinbekommen, das Ängste nimmt, bei finanziellen Herausforderungen gut unterstützt, die Planbarkeit sicherstellt und die Wärmewende voranbringt.“ Das Gesetz wird voraussichtlich nächste Woche im Bundestag abschließend beraten und beschlossen.