Preisbremsen:
Energie bezahlbar halten, Erneuerbare Energien stärken
15|12|2022 | Pressemitteilung
Die Ampelfraktionen haben heute die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verabschiedet. Mit den Energiepreisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. In den parlamentarischen Beratungen konnten noch viele Verbesserungen erreicht werden.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Sichere und bezahlbare Energien verlangen den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Um ökonomischen Hemmnissen im Zubau entgegen zu wirken, bekommt die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, die Höchstwerte bei den Ausschreibungen für Wind Onshore und Photovoltaik um 25 Prozent anzuheben.
Die Erlösabschöpfung darf keine Verschlechterung für die Nutzung Erneuerbarer Energien bringen. Insofern hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, den Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen auf neun Cent zu erhöhen und weitere Anpassungen vorzunehmen.
Weiterhin bleibt es wichtig, Energie einzusparen. Deswegen enthalten die Preisbremsen einen finanziellen Anreiz, Energie zu sparen: Wer weniger als 80 Prozent der prognostizierten Menge verbraucht, bekommt den aktuellen und damit ‚ungebremsten‘ Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Menge mit der Jahresendabrechnung zurückerstattet. Die Preisbremsen geben allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Sicherheit und verbessern die Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien.“
Andreas Mehltretter, zuständiger Berichterstatter:
„Wir sorgen mit den Energiepreisbremsen dafür, dass Heizung und Strom bezahlbar bleiben. Bis zuletzt hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag dafür eingesetzt, dass die Preisbremse unabhängig davon gilt, mit was geheizt wird, und dass auch eine Preisbremse für Öl, Pellets und Flüssiggas kommt. Das haben wir erreicht, das macht die Preisbremsen gerechter.
Auch mit unserem Entschließungsantrag sorgen wir für eine noch zielgerichtetere und gerechtere Umsetzung der Preisbremsen. Wir wollen eine lernende Gaspreisbremse und fordern die Bundesregierung auf, bis zum Sommer Vorschläge zu machen. Mit einem haushaltsbezogenen Basiskontingent könnten einkommensärmere und sparsame Haushalte noch besser entlastet werden. Und mit einer Obergrenze könnte verhindert werden, dass reiche Haushalte mit übermäßig hohem Verbrauch übermäßige Subventionen bekommen.
Wichtig war für uns auch die Arbeitsplatzerhaltungspflicht für alle Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro Energiekostenzuschüsse erhalten. Dazu muss es entweder eine Betriebsvereinbarung oder eine Selbsterklärung des Unternehmens geben, 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 zu erhalten.
Mit den Energiepreisbremsen stellen wir sicher, dass Energie bezahlbar bleibt: Wir lassen niemanden allein.“
Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:
„Sinnvolle Energiepreisbremsen funktionieren nur, wenn die Entlastungen schnell, direkt und möglichst unbürokratisch ankommen. Das ist jetzt im Gesetzesentwurf verankert: Vermieter müssen ab 2023 sämtliche Rabatte, die sie vom Energieversorger erhalten, unverzüglich an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Sobald die Entlastungen dem Vermieter bekannt sind, muss dieser unverzüglich eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung vornehmen. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von einer schnellen Anpassung bereits in den nächsten Monaten und nicht erst mit der Betriebskostenabrechnung 2023, die schlimmstenfalls erst Ende 2024 erfolgt.
Gleichzeitig haben wir auch die Belange der Vermieter nicht außer Acht gelassen. Falls der Vermieter die turnusmäßige Jahresabrechnung für das Jahr 2022 bis zum 1. April 2023 fertigstellt, kann die Anpassung der Vorauszahlung gemeinsam mit der Betriebskostenjahresabrechnung erfolgen. Dass die Frist im April, und nicht etwa wie angedacht im Mai oder gar Juni liegt, ist ein zentraler Verhandlungserfolg der SPD-Fraktion im Bundestag.“