SPD informiert zu Neuerungen beim Staatsangehörigkeitsrecht
03|05|2023 | Pressemitteilung
„Welche Reformen plant die Bundesregierung beim Staatsangehörigkeitsrecht?“ Antworten auf diese Frage gab es am Dienstag im Freisinger Furtnerbräu. Zur Veranstaltung eingeladen hatte der Freisinger SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mehltretter. Als Referentin sprach seine Fraktionskollegin Carmen Wegge, die sich als Juristin und Mitglied des Innen- und Rechtsausschuss besonders intensiv mit diesem Themengebiet befasst. Ins Furtnerbräu gekommen waren etwa 20 interessierte Bürger, Stadträte und auch Vertreter des Freisinger Migrationsrats.
„Das Staatsangehörigkeitsrecht ist nur auf den ersten Blick ein trockenes juristisches Thema. Auf den zweiten Blick beeinflusst es das Leben vieler Menschen in Deutschland tagtäglich“, so erläuterte Mehltretter am Beginn der Veranstaltung. Zusammen mit Wegge war er sich einig, dass die Überarbeitung des bestehenden Gesetzes seit langem überfällig sei. „Wir brauchen einen fairen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft und damit auch zum Wahlrecht. Aktuell leben 10,7 Millionen dauerhaft in Deutschland, die weder aktiv noch passiv an Wahlen teilnehmen können“, konstatierte Wegge.
Deshalb werde der Bundestag voraussichtlich im Herbst neue Fristen und Kriterien für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verabschieden. In den nächsten Monaten werde man den vorliegenden Kabinettsbeschluss beraten und weiter verbessern, berichteten die beiden Bundestagsabgeordneten weiter. Mehltretter betonte: „Schon jetzt steht fest, dass wir die Fristen, ab wann jemand die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, verkürzen wollen. Regulär soll das mit dem neuen Gesetz nicht erst nach acht, sondern nach fünf Jahren möglich sein.“
Wegge kam auf weitere zentrale Neuerungen zu sprechen: „Für die sogenannte Gastarbeitergeneration wollen wir den Zugang zur Staatsangehörigkeit erleichtern – das ist vor allem auch ein wichtiges Zeichen von Wertschätzung. Ab dem 67. Lebensjahr möchten wir deshalb vereinfachte Einbürgerungsmöglichkeiten schaffen.“ Aktuell sei unter anderem im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass kein gesonderter Sprachtest mehr gefordert werde. Es reiche dann die Fähigkeit, sich im Alltag normal verständigen zu können.
Auch vonseiten des Publikums kamen viele Kommentare und Fragen, unter anderem zum weiterhin notwendigen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Doppelstaatsangehörigkeit. Das geplante Gesetz sieht hier vor, dass diese ohne Einschränkungen möglich sein soll. Der bisher gültige Grundsatz zur Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten wird also aufgegeben. Dadurch und auch durch die anderen geplanten Änderungen entstehe endlich ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht – davon waren nicht nicht nur Wegge und Mehltretter überzeugt, sondern auch das Publikum konnte diesem Fazit nach der Diskussion zustimmen.