Wärmeplanung schafft Grundlage für klimafreundliches Heizen

17|11|2023 | Pressemitteilung

Der Bundestag hat heute das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. "Bis Mitte 2028 müssen die Kommunen in den Landkreisen Freising, Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt klären, wo Fernwärme genutzt werden kann oder wo die Gasnetze auf Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden", erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mehltretter. In Ingolstadt muss diese Planung schon bis Mitte 2026 abgeschlossen sein, dieses Datum gilt für Städte mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Um die Klimaziele zu erreichen muss Deutschland bis 2045 klimaneutral sein. "Spätestens dann", so Andreas Mehltretter, "werden wir keine Heizungen mehr haben können, die fossile Brennstoffe nutzen. Aber welche Heizung soll ich jetzt einbauen? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Hier hilft die kommunale Wärmeplanung."

Oft mache es Sinn, nicht nur für ein einzelnes Haus zu überlegen, wie es am besten geheizt werden soll. "Wärmenetze sind oft eine sinnvolle Lösung. Vielleicht kann sogar die Abwärme eines Betriebes oder eine Geothermieanlage genutzt werden. Für die individuelle Entscheidung für die richtige Heizung kann es auch eine Rolle spielen, ob eine Umstellung des Gas- auf ein Wasserstoffnetz oder grüne Gase wie Biomethan geplant ist", so Andreas Mehltretter.

Das müssen die Kommunen jetzt klären. "Wir haben das Wärmeplanungsgesetz beschlossen, damit die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer tragfähige Entscheidungen treffen können", erklärt Andreas Mehltretter. Nur, wenn eine Wärmeplanung vorliegt, greifen dann auch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, das ab 2024 deshalb erst einmal nur für Neubauten gilt.

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